„Wir unterstützen grundsätzlich das Ziel der Klimaneutralität 2050 und sehen den Zeitraum bis 2030 als wichtigen Zwischenschritt. Eine derart umfassende Transformation der Gesellschaft und der Wirtschaft ist nur mit einer starken Industrie zu schaffen“, sagt Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) heute vor Journalisten. „Ziele gibt es jetzt mehr als genug, nur die rechtlichen, technologischen und finanziellen Voraussetzungen für ihre Erreichung fehlen noch weitgehend. Und, nicht zu vergessen, in vielen Fällen auch die gesellschaftliche Akzeptanz. Der Brüsseler Beamtenentwurf steht jetzt am Prüfstand und muss einem Reality Check unterzogen werden. Die EU-Kommission will das verschärfte Ziel herbeiregulieren – es braucht aber positive Anreize und Technologievielfalt. Österreich muss ein attraktiver Industriestandort mit sicheren und gut bezahlten Arbeitsplätzen bleiben – Standort, und nicht ‚Industrie stand dort‘. Unser erster Eindruck fällt daher sehr kritisch aus“, hält Menz fest.
WKÖ-Industrie: EU-Klimapaket darf Standort Europa und Arbeitsplätze nicht gefährden
Industrie sichert Wohlstand und spielt Schlüsselrolle bei der Zielerreichung
Vor dem Hintergrund des mit unter 10% sehr geringen Anteils der EU an den globalen Treibhausgasemissionen ist das Ambitionsniveau der Vorschläge weltweit einzigartig. „Die Industrie nimmt die Herausforderung für verstärkten Klimaschutz mit voller Verantwortung an. Wir werden aber nicht zulassen, dass der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen mit einem Schulterzucken abgetan wird. Klimaschutz ist keine Charity-Veranstaltung, die anstehenden Investitionen sind gewaltig. Technologie-Diversität ist eine Grundvoraussetzung für den Weg zur Zielerreichung. Dazu müssen Forschung und Innovation bis hin zur Skalierung und Umsetzung gezielt gefördert werden. Wir brauchen einen Rechtsrahmen, der die Projekte der Industrie zur Dekarbonisierung ihrer Prozesse mit klugen Anreizen unterstützt. Die sichere Versorgung mit erneuerbarer Energie, insbesondere Strom, grünes Gas und Wasserstoff, zu wettbewerbsfähigen Kosten ist ein Must-Have für die Energiewende. Diese ist nur zu schaffen, wenn Genehmigungs-verfahren für Infrastrukturprojekte drastisch beschleunigt werden. Auch mit dem neuen Ziel von minus 55% muss Europa wettbewerbsfähig bleiben. Bürokratie, Steuern, Strafen und Verbote sind dafür der falsche Weg“, stellt Bundesspartenobmann-Stellvertreter Clemens Malina-Altzinger klar.
„Wir sehen in der grünen und digitalen Transformation große Zukunftschancen. Die EU und Österreich müssen ganz vorne mit dabei sein, wenn es um Export, Innovation und Technologiekompetenz, aber auch um Rechtssicherheit und Investitionskraft geht. Davon war bei der Präsentation des Klimapakets leider kaum die Rede. Die Diskussion mit unseren Handelspartnern darf nicht mit dem Anspruch auf moralische Überlegenheit und mit erhobenem Zeigefinger geführt werden. Die Idee einer ‚Klimafestung EU‘ gegen den Rest der Welt bringt den Standort Europa in ernste Gefahr. Für erfolgreiche Klimapolitik ist breite internationale Kooperation und ein Level Playing Field entscheidend. Die EU muss daher Klimadiplomatie neu denken und bis spätestens 2030 eine international einheitliche, verbindliche CO2-Bepreisung durchsetzen. Das ist keine Utopie, sondern ein wichtiger Meilenstein für den Klimaschutz“, beschreibt Wolfgang Hesoun, Siemens-CEO und Obmann des WKÖ-Fachverbands der Elektro- und Elektronikindustrie die enorme Herausforderung.
Besonders kritisch sieht die Industrie die Pläne der Kommission zur Reduktion des für das Exportland Österreich so wichtigen Carbon-Leakage-Schutzes im Emissionshandel. „Das Auslaufen der freien Zuteilung von CO2-Zertifikaten in der vorgesehen Form würde den Unternehmen schon ab Mitte der 20 Jahre etliche Milliarden Euro kosten. Diesen massiven Kostennachteil im internationalen Standortwettbewerb kann auch der vorgeschlagene CO2-Grenzausgleich nicht wettmachen. Er wirkt ja, wenn überhaupt, nur am europäischen Markt“, erklärt Mörk die Skepsis der Industrie. Heftigen Widerstand gibt es auch gegen das Verbot des Verbrennungsmotors ab 2035. „Verbote sind Sackgassen der Innovation, die unseren Spielraum einschränken – der Wettbewerb soll im Vordergrund stehen. Alle umweltfreundlichen Technologien können in der Übergangsphase einen Beitrag zum Ziel leisten“, bringt Mörk die Ansprüche auf den Punkt. (PWK365/PM)
Wichtigste Forderungen zum EU-Klimapaket (nach erster Durchsicht und Bewertung)
16.7.2021, oliver.dworak@wko.at
Generell
- Mit Klimaziel gleichrangiges Ziel: internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie
- Keine Technologieverbote, sondern technologieoffene Kriterien (zB bei alternativen Antriebstechnologien: nicht nur auf E-Mobilität setzen, sondern auch alternative Treibstoffe (zB E-Fuels) zulassen, wenn diese zur CO2-Einsparung beitragen (Anrechnung Flottengrenzwerte)
- Keine (nationalen) Energieträger-Verbote (zB Erdgas), solange Alternativen (zB Grünes Gas) nicht in ausreichender Menge zu wettbewerbsfähigen Kosten verfügbar ist (andere Staaten verwenden Kernkraft in hohem Ausmaß, die zwar CO2-neutral ist, aber hohen Folgekosten hat)
- EU-weite Vorgaben zur Maximaldauer von Genehmigungsverfahren
- Keine Doppelbelastungen der energieintensiven Industrien (ETS-Sektor) aus anderen Rechtsakten (zB Energiesteuer RL, Erneuerbare-Energien RL)
- „Clean Industry for Europe-Roadmap“ als einheitlicher Rechtsrahmen quer über alle anderen Rechtsakte zur Vermeidung von Doppelbelastungen, inkl. sektorspezifischen Impact Assessments, treffsicheren Förderinstrumenten (Innovationsanreize, rasche Skalierung und Implementierung neuer Technologien, gemeinsames Programm zur Reduktion bzw. Vermeidung von Prozess-Emissionen in der Industrie inkl. CO2-Abscheidung und Speicherung (CCU / CCS) etc
- Unterstützung bei Implementierung neuer, teurerer Technologien nicht nur bei CAPEX, sondern auch bei OPEX, insb. über den neuen Klima- und Energie-EU-Beihilferahmen (zB in Form innovativer Förderinstrumente wie „Carbon Contracts for Difference“ (CCfD)
- Keine laufenden Zielverschärfungen, bevor „alte“ Rechtsakte/Ziele umgesetzt sind
ETS / CBAM
- International einheitliche CO2-Bepreisung bis 2026 zur Herstellung eines Level Playing Fields und als wichtigster Treiber der globalen CO2-Reduktion
- Bildung eines „Klima-Clubs“ im Rahmen der UNFCCC bzw. des Pariser Abkommens mit Staaten, die gemeinsamen CO2-Preis akzeptieren (USA, Japan, Kanada, China etc.) und gemeinsame Implementierung eines CO2-Grenzausgleichs gegenüber „Rest der Welt“
- Solange nicht erfüllt, uneingeschränkte Fortsetzung der benchmarkbasierten freien Zuteilung im ETS als Carbon-Leakage Schutz für Exporte auf Drittmärkte
- EU-Harmonisierung der Strompreis-Kompensation im ETS zur Verhinderung von Indirektem Carbon Leakage
Erneuerbare Energie
- EU-weit koordinierter Aufbau der notwendigen Versorgung inkl. Infrastruktur insb.
- für Strom (Erzeugung, Speicherung, Versorgungssicherheit, Backup-Kapazitäten)
- für Grüngas (Biomethan)
- für Wasserstoff (Bedarfserhebung, Erzeugung, Import aus anderen Wirtschaftsräumen, Infrastruktur)
- für CO2 (Anreize für CO2-Speicherung / CCU-Projekte, Netze, Infrastruktur)
- EU-Energiepartnerschaften mit anderen Wirtschaftsräumen zur Bedarfsdeckung insb. bei erneuerbarem Strom, Gas und Wasserstoff
- Kopplung der Ziele und Vorgaben (zB Industrie-Ziel in der Erneuerbare Energien RL) an die Verfügbarkeit dieser Energieformen zu wettbewerbsfähigen Kosten
Energiebesteuerung
- Einheitlicher europäischer Rahmen statt nationaler Sonderlösungen
- Keine Dopplelbelastung energie-/wettbewerbsintensiver Industrien (ETS-Sektor) bzw. entsprechende umfassende Ausnahmen